Fahrschule in Winterthur

Wähle hier die Informationen zu der entsprechenden Kategorie aus:

Manuell – Automat - Elektro


Die Fahrausbildung setzt sich wie folgt zusammen:



Vorschulung

  • Fahrzeugbedienung
  • Vorbereitung im Stand
  • Anfahren und Anhalten
  • Lenkradbedienung
  • Schalten 1,2,3,4,5,(6)
  • Sichern des Fahrzeuges


Grundschulung

  • Anfahren und Anhalten im Verkehr
  • Anfahren in Steigung und Gefälle
  • Blicktechnik, Bremsbereitschaft
  • Abbiegen rechts, links, Spiegelbenützung
  • Einspuren ohne Markierung
  • Stoppstrassen, kein Vortritt
  • Einspuren mit Markierungen
  • Verhalten bei Lichtsignalanlagen und Bahnübergängen
  • Kreisverkehr


Manöver

  • Rückwärtsfahren
  • Sichern des Fahrzeuges in Steigung und Gefälle
  • Wenden
  • Parkieren vorwärts
  • Parkieren rückwärts
  • Parkieren schräg
  • Parkieren seitwärts
  • Parkieren links
  • Korrekturen bei Parkieren


Hauptschule

  • Gestaltung der Geschwindigkeit
  • Kreuzen
  • Vortritt
  • Überholen
  • Tram, Bus
  • Bahnübergänge
  • Verkehrsaufteilung, Spurwechsel
  • Kolonnenfahren hinter- und nebeneinander
  • Einfädeln und Lückenbenützung
  • Lichtsignale
  • Defensives Fahren
  • Partnerkunde 3A
  • Fahren auf Autostrassen und Autobahnen
  • Notbremsung
  • Spurt
  • Überlandfahrten
  • Fahren auf Berg- und Bergpoststrassen
  • Fahren bei Nacht


Perfektionsschulung

  • Fahren nach Merkpunkten
  • Gefahrentraining
  • Verkehrstaktik
  • Vorprüfung: Manöver, Fahren im Verkehr

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger, die als Kombination nicht unter die Kategorie B fallen


Die Fahrausbildung setzt sich wie folgt zusammen:


Mindestalter: 18 Jahre

  • Voraussetzung ist der Führerausweis der Kategorie B
  • Gesuchsformular ausfüllen und beim Strassenverkehrsamt einreichen
  • Lernfahrausweis ist 24 Monate gültig
  • Anhänger- Theorie beim Fahrlehrer
  • Praktischer Fahrunterricht beim Fahrlehrer und private Lernfahrten
  • Bestandene praktische Prüfung führt zum Führerausweis der Kat. BE, C1E, und D1E
  • Sofern im Besitz der Führerausweiskategorie für das entsprechende Zugfahrzeug

Vorschulung

  • Fahrzeugbedienung
  • Identifikation & Abfahrtskontrolle
  • Vorbereitung im Stand
  • Anfahren und Anhalten
  • Sichern des Fahrzeuges
  • Masse & Gewichte der Kombination


Grundschulung

  • Verbinden & Trennen der Kombination
  • Ladungssicherung
  • Anfahren und Anhalten im Verkehr
  • Anfahren in Steigung und Gefälle
  • Blicktechnik, Bremsbereitschaft
  • Abbiegen rechts, links, Spiegelbenützung
  • Einspuren ohne Markierung
  • Stoppstrassen, kein Vortritt
  • Einspuren mit Markierungen
  • Verhalten bei Lichtsignalanlagen und Bahnübergängen
  • Kreisverkehr


Manöver

  • Längeres Stück Rückwärtsfahren um eine Kurve
  • Rampe fahren zum Be & Entladen
  • Bergsicherung
  • Wenden
  • Parkieren vorwärts
  • Parkieren rückwärts
  • Seitwärts versetzen der Kombination
  • Korrekturen


Hauptschule

  • Gestaltung der Geschwindigkeit
  • Kreuzen
  • Vortritt
  • Überholen
  • Bahnübergänge
  • Verkehrsaufteilung, Spurwechsel
  • Einfädeln und Lückenbenützung
  • Lichtsignale
  • Defensives Fahren
  • Partnerkunde 3A
  • Fahren auf Autostrassen und Autobahnen
  • Überlandfahrten
  • Fahren auf Berg- und Bergpoststrassen
  • Fahren bei Nacht


Perfektionsschulung

  • Fahren nach Merkpunkten
  • Gefahrentraining
  • Verkehrstaktik
  • Vorprüfung: Manöver, Fahren im Verkehr


C1 Motorwagen - ausgenommen jene der Kategorie D - mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg.

Mindestalter 18 Jahre


D1 Motorwagen zum Personentransport mit mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen ausser dem Führersitz

Mindestalter 21 Jahre


Wegleitung, wie sie zu Ihrem Führerausweis Kat. C1 / D1 kommen


1. Rechtliche Grundlage

Weisungen betreffend die Mindestausbildung der Führerinnen und Führer von Last- und Gesellschaftswagen (ASTRA)


2. Mindestalter

Das Mindestalter beachten


3. Unterlagen

Folgende Unterlagen sind dem Strassenverkehrsamt einzureichen:

Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. Führerausweises

Ein aktuelles Passfoto in Farbe (Format 35 x 45 mm), sofern noch nicht im Besitz eines Führerausweises in Kreditkartenformat


4. Verkehrsmedizinische Eignungsuntersuchung

Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie vom Strassenverkehrsamt eine Aufforderung für eine verkehrsmedizinische Eignungsuntersuchung sowie eine Adressliste der Vertrauensärzte zwecks Vereinbarung eines Untersuchungstermins.


5. Beginn von Lernfahrten und Mindestausbildungen

Wer bereits im Besitz eines Führerausweises der Kategorie C ist, benötigt für die Lernfahrten keinen Lernfahrausweis. BewerberInnen, die lediglich den Führerausweis der Kategorie B besitzen, erhalten zwingend einen Lernfahrausweis. In beiden Fällen dürfen keine Lernfahrten gemacht werden, bevor das Gesuch vom Strassenverkehrsamt genehmigt wurde. Als Bestätigung der Genehmigung gilt die Zustellung des Lernfahrausweises oder die Anmeldeunterlagen für die Prüfung der Zusatztheorie.


6. Zusatztheorieprüfung

Mit der Prüfung der Zusatztheorie stellt das Strassenverkehrsamt fest, ob Sie über die notwendigen zusätzlichen theoretischen Kenntnisse verfügen. Sie haben eine Zusatztheorieprüfung über 40 Fragen zu bestehen. Diese kann nur in einer der drei Landessprachen (D, F, I) abgelegt werden und erfolgt am Computer.

Damit Sie sich gut vorbereiten können für die Zusatztheorieprüfung, haben wir einen Theoriekurs für Sie vorbereitet.


Erst nach erfolgreichem Bestehen der Zusatztheorieprüfung kann ein definitiver Termin für die praktische Prüfung beim Strassenverkehrsamt gebucht werden.


7. Begleitpersonen auf Lernfahrten

Auf Lernfahrten mit Fahrzeugen der Kategorie D dürfen keine Personen mitgeführt werden. Die Ausnahme bildet die berechtigte Begleitperson (muss seit mindestens 3 Jahren im Besitz der Kategorie D sein) beziehungsweise der/die FahrlehrerIn, der kantonale Verkehrsexperte sowie weitere FahrschülerInnen zu Ausbildungszwecken, welche den Führerausweis der Kategorie C oder den Lernfahrausweis der Kategorie D besitzen.


8. Praktische Führerprüfung

Erst nach erfolgreichem Bestehen der theoretischen Prüfung sowie nach Eingang einer offiziellen Bestätigung der erfolgreich abgeschlossenen theoretischen und praktischen Mindestausbildung gemäss Punkt 3, kann ein definitiver Termin für die praktische Prüfung gebucht werden. Die Prüfungsabnahme erfolgt durch das Mitfahren eines Experten.

Motorwagen - ausgenommen jene der Kategorie D - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg; mit einem Motorwagen dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden


Wegleitung: wie sie zu Ihrem Führerausweis Kat. C kommen


1. Mindestalter

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre


2. Erforderliche Führerausweise

Wer die praktische Führerprüfung der Kategorie C ablegen will, muss bereits den Führerausweis der Kategorie B besitzen.


3. Unterlagen

Folgende Unterlagen sind dem Strassenverkehrsamt einzureichen:

  • Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. Führerausweises
  • Ein aktuelles Passfoto in Farbe (Format 35 x 45 mm)
  • Verkehrsmedizinische Eignungsuntersuchung


4. Verkehrsmedizinische Eignungsuntersuchung

Beim Aushändigen der Unterlagen erhalten Sie vom Strassenverkehrsamt eine Adressliste unserer Vertrauensärzte zwecks Vereinbarung eines Untersuchungstermins zur verkehrsmedizinischen Eignungsuntersuchung. Die Eignungsuntersuchung ist kostenpflichtig.


5. Lernfahrausweis und Lernfahrten

Spricht aus medizinischer Sicht nichts gegen Ihre Bewerbung, erhalten Sie den Lernfahrausweis der Kategorie C per Post zugestellt. Die Gültigkeit des Lernfahrausweises beträgt 24 Monate. Lernfahrten dürfen nur mit einer Begleitperson unternommen werden, die das 23. Altersjahr vollendet hat und seit mindestens drei Jahren den Führerausweis der Kategorie C besitzt.


6. Zusatztheorieprüfung

Mit der Prüfung der Zusatztheorie stellt das Strassenverkehrsamt fest, ob Sie über die notwendigen zusätzlichen theoretischen Kenntnisse verfügen. Sie haben eine Zusatztheorieprüfung über 40 Fragen zu bestehen. Diese kann nur in einer der drei Landessprachen (D, F, I) abgelegt werden und erfolgt am Computer. Damit Sie sich gut vorbereiten können für die Zusatztheorieprüfung, haben wir einen Theoriekurs für Sie vorbereitet.


7. Praktische Führerprüfung

Nach einer gründlichen Ausbildungs- und Vorbereitungszeit planen wir gemeinsam den Prüfungstermin beim Strassenverkehrsamt. Die Prüfungszeit dauert 90 Minuten. Die Prüfungsabnahme erfolgt durch das Mitfahren eines Experten.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Ausbildung mit der Zusatztheorieprüfung zu beginnen und Ihre zur Verfügung stehende Zeit in den LKW-Theoriekurs zu investieren. Begleitend zur Theorie beginnen wir mit den praktischen Fahrstunden auf unserem modernen Fahrschul- Lastwagen

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie C und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg


Wegleitung: wie sie zu Ihrem Führerausweis Kat. CE kommen


Voraussetzung: 18 Jahre alt, Kat. C


1. „Gesuch um Erteilung eines Führerausweises“

Das „Gesuch um Erteilung eines Führerausweises“ erhalten Sie beim Strassenverkehrsamt oder zum downloaden auf der Internetseite des Strassenverkehrsamtes -

Ist Ihr letzter Sehtest älter als 2 Jahre, so müssen Sie diese Rubrik vom Optiker ausfüllen lassen. - Das ausgefüllte Gesuch senden Sie an das Strassenverkehrsamt Ihres Kantons ein.


2. Erhalt des Lernfahrausweises der Kat. CE

Per Post erhalten Sie den Lernfahrausweis (Gültigkeit 2 Jahre).


3. Fahrlektionen

Ihr Fahrlehrer bereitet Sie in den Fahrlektionen bestens auf die praktische Prüfung vor.


4. Praktische Führerprüfung

Entscheiden Sie gemeinsam mit Ihrem Fahrlehrer, wann Sie für die praktische Führerprüfung bereit sind. - Die praktische Führerprüfung wird im Strassenverkehrsamt abgenommen und dauert 90 Minuten.

Die zusätzlichen Berechtigungen umfassen die Kategorien: BE, C1E, DE, D1E (sofern im Besitz der Führerausweiskategorie für das entsprechende Zugfahrzeug).

Motorwagen zum Personentransport mit mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz.


Wegleitung: wie sie zu Ihrem Führerausweis Kat. D kommen


1. Rechtliche Grundlage

Weisungen betreffend die Mindestausbildung der Führerinnen und Führer von Last- und Gesellschaftswagen (ASTRA)


2. Mindestalter

Das Mindestalter beträgt 21 Jahre


3. Fahrpraxis / Mindestausbildung

Variante Mindest Fahrpraxis Praktische Ausbildung

Mit Kat. C 1 Jahr Nicht erforderlich

Mit Kat. C 3 Monate 24 Lektionen

Mit Kat. C 2 Jahre Kat. B 24 Lektionen

Mit Kat. B 2 Jahre 52 Lektionen


4. Unterlagen

Folgende Unterlagen sind dem Strassenverkehrsamt einzureichen:

  • Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. Führerausweises
  • Ein aktuelles Passfoto in Farbe (Format 35 x 45 mm), sofern noch nicht im Besitz eines Führerausweises in Kreditkartenformat
  • Anmeldebestätigung eines anerkannten Ausbilders und/oder Fahrpraxisnachweis(e) vom Arbeitgeber


5. Verkehrsmedizinische Eignungsuntersuchung

Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie vom Strassenverkehrsamt eine Aufforderung für eine verkehrsmedizinische Eignungsuntersuchung sowie eine Adressliste der Vertrauensärzte zwecks Vereinbarung eines Untersuchungstermins.


6. Beginn von Lernfahrten und Mindestausbildungen

Wer bereits im Besitz eines Führerausweises der Kategorie C ist, benötigt für die Lernfahrten keinen Lernfahrausweis. BewerberInnen, die lediglich den Führerausweis der Kategorie B besitzen, erhalten zwingend einen Lernfahrausweis. In beiden Fällen dürfen keine Lernfahrten gemacht werden, bevor das Gesuch vom Strassenverkehrsamt genehmigt wurde. Als Bestätigung der Genehmigung gilt die Zustellung des Lernfahrausweises bzw. die Anmeldeunterlagen für die Prüfung der Zusatztheorie.


7. Zusatztheorieprüfung

Mit der Prüfung der Zusatztheorie stellt das Strassenverkehrsamt fest, ob Sie über die notwendigen zusätzlichen theoretischen Kenntnisse verfügen. Sie haben eine Zusatztheorieprüfung über 40 Fragen zu bestehen. Diese kann nur in einer der drei Landessprachen (D, F, I) abgelegt werden und erfolgt am Computer.

Damit Sie sich gut vorbereiten können für die Zusatztheorieprüfung, haben wir einen Car-Theoriekurs für Sie vorbereitet.

Erst nach erfolgreichem Bestehen der Zusatztheorieprüfung kann ein definitiver Termin für die praktische Prüfung beim Strassenverkehrsamt gebucht werden.


8. Begleitpersonen auf Lernfahrten

Auf Lernfahrten mit Fahrzeugen der Kategorie D dürfen keine Personen mitgeführt werden. Die Ausnahme bildet die berechtigte Begleitperson (muss seit mindestens 3 Jahren im Besitz der Kategorie D sein) beziehungsweise der/die FahrlehrerIn, der kantonale Verkehrsexperte sowie weitere FahrschülerInnen zu Ausbildungszwecken, welche den Führerausweis der Kategorie C oder den Lernfahrausweis der Kategorie D besitzen.


9. Praktische Führerprüfung

Erst nach erfolgreichem Bestehen der theoretischen Prüfung sowie nach Eingang einer offiziellen Bestätigung der erfolgreich abgeschlossenen theoretischen und praktischen Mindestausbildung gemäss Punkt 3, kann ein definitiver Termin für die praktische Prüfung gebucht werden. Die praktische Prüfung dauert 120 Minuten. Die Prüfungsabnahme erfolgt durch das Mitfahren eines Experten.

Nach einer gründlichen Ausbildungs- und Vorbereitungszeit planen wir gemeinsam den Prüfungstermin beim Strassenverkehrsamt.

Berufsmässiger Personentransport mit Fahrzeugen der Kategorien B und C


Wegleitung: wie sie zu Ihrem Taxi- Führerausweis kommen:


1. Rechtliche Grundlagen

Wer mit Fahrzeugen der Kategorien B, B1, C, C1 oder F berufsmässig Personen transportieren will, benötigt gemäss Verkehrszulassungsverordnung (VZV) eine Bewilligung (Code 121 auf dem Führerausweis) zum berufsmässigen Personentransport.


Die bis Ende März 2003 existierende Taxi-Kategorie D1 gibt es nicht mehr. Neu braucht, wer berufsmässig mit einem Personenwagen (höchstens 9 Sitzplätze einschliesslich Führersitz und höchstens 3,5 t Gesamtgewicht) Personen transportieren will, die Kategorie B, plus die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport. Wer mehr als 8 und maximal 16 Personen transportieren will, benötigt, unabhängig vom Fahrzeuggewicht, die neue Unterkategorie D1. Für Personentransporte über 16 Personen benötigt man die Kategorie D. Für Führerausweise die vor dem 1.4.2003 erworben wurden, gelten Übergangsbestimmungen.


2. Mindestalter

Das Mindestalter für die Kategorien B, B1, C und C1 beträgt 21 Jahre. Für die Spezialkategorie F liegt das Mindestalter bei 16 Jahren.


3. Fahrpraxis und Lernfahrausweis

Wer mit Fahrzeugen einer der vorgenannten Kategorien berufsmässig Personen transportieren will, muss während mindestens einem Jahr regelmässig ein Fahrzeug der entsprechenden oder einer höheren Ausweiskategorie, ausgenommen der Kategorien A und A1, klaglos geführt haben. Ein Lernfahrausweis ist nicht erforderlich.


4. Unterlagen

Folgende Unterlagen sind dem Strassenverkehrsamt einzureichen:

  • Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. Führerausweises
  • Ein aktuelles Passfoto in Farbe (Format 35 x 45 mm), sofern noch nicht im Besitz eines Führerausweises in Kreditkartenformat


5. Verkehrsmedizinische Eignungsuntersuchung (für InhaberInnen der Kategorien B, B1 und F)

Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie vom Strassenverkehrsamt eine Aufforderung für eine verkehrsmedizinische Eignungsuntersuchung sowie eine Adressliste der Vertrauensärzte zwecks Vereinbarung eines Untersuchungstermins. Spricht aus medizinischer Sicht nichts gegen Ihre Bewerbung, erhalten Sie die Anmeldeunterlagen zur Zusatztheorieprüfung.


6. Zusatzprüfungen und Bewilligung

Die Bewilligung wird dem/der InhaberIn eines Führerausweises der Kategorie B, B1 oder F auf dem Führerausweis eingetragen, wenn er/sie:


  • an einer Zusatztheorieprüfung (ARV 2) nachweist, dass er/sie die gültigen Arbeits- und Ruhezeiten kennt. Diese Prüfung kann in den drei Landessprachen (D, F, I) abgelegt werden und erfolgt am Computer.
  • an einer zusätzlichen praktischen Führerprüfung nachweist, dass er/sie fähig ist, Personen in einem Motorfahrzeug der entsprechenden Kategorie auch in schwierigen Verkehrssituationen ohne Gefährdung zu transportieren.


7. Bewilligungen ohne Zusatzprüfungen

InhaberInnen der Kategorie C erhalten auf (schriftliches) Gesuch hin die Bewilligung ohne weitere Prüfung, wenn sie während mindestens einem Jahr vor der Einreichung des Gesuches mit einem Motorfahrzeug klaglos gefahren sind. Dies gilt ebenso für InhaberInnen der Kategorie C1, sofern die Zusatztheorieprüfung gem. Anhang 11 VZV nach dem 1.11.2003 absolviert wurde. InhaberInnen der Kategorie D oder der (seit 1.4.2003 neuen) Kategorie D1 wird die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport ebenfalls ohne weitere Prüfung erteilt.

Hier kannst Du Dich zur Fahrausbildung anmelden: